Wenn das beA gestört ist, können Rechtsanwälte auf einen anderen Übermittlungsweg ausweichen – auswärts kann das aber schwierig werden. Das OLG Karlsruhe gab einem Wiedereinsetzungsantrag statt, den der Anwalt damit begründet hatte, auf Reisen habe ihm kein Fax zur Verfügung gestanden.
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