Eine Journalistin wollte irreführende Inhalte in Facebook-Gruppen über den Umweg des Wettbewerbsrechts verbieten lassen. Doch das OLG Karlsruhe wiegelte ab: Facebook stelle keine eigenen Inhalte bereit und stehe damit selbst nicht im Wettbewerb zu journalistischen Angeboten.
Mehr lesenIn einem YouTube-Video äußert sich ein Influencer abfällig über eine Streamerin. Diese klagt auf Unterlassung. Das OLG Frankfurt a.M. gibt ihr recht, soweit der Influencer unwahre Tatsachen über sie behauptet hat. Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche sieht es nicht.
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