Im sogenannten Berliner Wettbüro-Mordfall sind die Angeklagten größtenteils mit ihren Revisionen gescheitert. Dagegen hat der Bundesgerichtshof auf die Revisionen der Staatsanwalt entschieden, dass es rechtsfehlerhaft vom Landgericht war, von der Mindestverbüßungsdauer der gegen die Angeklagten verhängten lebenslangen Freiheitsstrafen jeweils zwei Jahre als vollstreckt zu erklären. Ein dies rechtfertigender Verstoß gegen das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren sei nicht gegeben.
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