BFH überstimmt Finanzverwaltung: Bei doppelter Haushaltsführung sind nicht nur die Mietkosten für die Zweitwohnung, sondern auch die Ausgaben für einen Stellplatz als Werbungskosten abziehbar. Sie fallen auch nicht unter die 1.000-Euro-Grenze für Unterkunftskosten.
Mehr lesenDie Kosten für den Umzug in eine größere Wohnung lassen sich nicht als Werbungskosten von der Steuer abziehen, entschied der BFH, auch wenn das Ziel war, ein zweites Arbeitszimmer einrichten zu können. Die Wahl der Wohnung sei Privatsache.
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