Mittwoch, 22.11.2023
1. Strafsenat: Wechselwirkung von Strafe und Maßregel muss in Strafzumessung erörtert werden

In dem Streit der Strafsenate des BGH um die Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen Strafe und Maßregel in der Strafzumessung hat der 1. Senat nun seine Haltung präzisiert: Die Wechselwirkung müsse berücksichtigt werden, sich aber nicht zwangsläufig strafmildernd auswirken.

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