Das Landgericht Berlin hat dem Zentralrat der Juden einige Äußerungen über den früheren Rektor der Potsdamer Rabbinerschule Abraham Geiger Kolleg, Walter Homolka, untersagt. Verboten seien laut einer Gerichtssprecherin 7 von 21 Formulierungen in einem vorläufigen Untersuchungsbericht zu Homolka, insbesondere Äußerungen des Verdachts von Straftaten wie Nötigung, Verleumdung, Beleidigung und Vorteilsannahme.
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