Zentralrat der Juden muss bestimmte Äußerungen über Rabbiner Homolka unterlassen

Das Landgericht Berlin hat dem Zentralrat der Juden einige Äußerungen über den früheren Rektor der Potsdamer Rabbinerschule Abraham Geiger Kolleg, Walter Homolka, untersagt. Verboten seien laut einer Gerichtssprecherin 7 von 21 Formulierungen in einem vorläufigen Untersuchungsbericht zu Homolka, insbesondere Äußerungen des Verdachts von Straftaten wie Nötigung, Verleumdung, Beleidigung und Vorteilsannahme.

Zentralrat wirft Homolka Machtmissbrauch vor

Im Dezember 2022 hatte der Zentralrat den Zwischenbericht einer von ihm in Auftrag gegebenen Untersuchung zu Homolka durch eine Anwaltskanzlei veröffentlicht. Darin sieht der Zentralrat schwere Vorwürfe gegen Homolka bestätigt. Es geht im Wesentlichen um Machtmissbrauch. Der Zentralrat hatte unter anderem kritisiert, am Abraham Geiger Kolleg herrsche eine in der Struktur angelegte "Kultur der Angst". Homolka hatte Verletzungen von Persönlichkeitsrechten geltend gemacht und war schließlich vor Gericht gezogen.

Beide Seiten sehen sich durch Urteil bestätigt

Zu der nun ergangenen Gerichtsentscheidung sagte Homolka laut einer Mitteilung seines Anwalts: "Der Versuch des Zentralrats ist gescheitert, meine Reputation mit unbelegbaren Verdachtsäußerungen zu mehreren Straftatbeständen zu beschädigen." Aber auch der Zentralrat der Juden wertete die Entscheidung als Erfolg. "Das Gericht stellte die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung insoweit fest und hielt auch die Äußerung bezogen auf Diskriminierungen für zulässig", so der Zentralrat nach der Gerichtsentscheidung.

Streit um Organisation des Kollegs dauert an

Nach den Turbulenzen am Abraham Geiger Kolleg benannte die jüdische Gemeinde zu Berlin den Rabbiner Andreas Nachama als neuen Schulleiter. Allerdings schwelt noch ein Streit zwischen der Gemeinde und dem Zentralrat der Juden in Deutschland, wie das Kolleg künftig organisiert und getragen werden soll.

LG Berlin, Urteil vom 22.02.2023 -

27 O 16/23

Redaktion beck-aktuell, 23. Februar 2023 (dpa).

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