Weil die Stelle des Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten per Wahl besetzt wird, gelten laut OVG Lüneburg die Grundsätze zur Bewerberauswahl für öffentliche Ämter nicht. Ex-Amtsinhaberin Barbara Thiel bleibt damit auch in zweiter Instanz erfolglos. Sie wollte die Ernennung ihres Nachfolgers verhindern.
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