Der BGH hat den Vergleich des VW-Konzerns mit ehemaligen Top-Managern und ihrer Haftpflichtversicherung in der Dieselaffäre gekippt. Das ist juristisch gut nachvollziehbar und im Ergebnis sehr erfreulich. Ein Kommentar von Joachim Jahn.
Mehr lesenDas Kraftfahrtbundesamt (KBA) hätte ein von VW infolge des Dieselskandals durchgeführtes Software-Update wegen enthaltener unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung, darunter ein Thermofenster, nicht genehmigen dürfen. Das OVG Schleswig-Holstein hat die Vorinstanz bestätigt.
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