Die Käuferinnen mehrerer Häuser in Berlin handelten einen Verzicht der Stadt auf ihr Vorkaufsrecht aus, im Gegenzug versprachen sie, die Häuser 20 Jahre nicht in Wohnungseigentum umzuwandeln. Daran müssen sie sich halten, obwohl das BVerwG später das Vorkaufsrecht für unzulässig erklärte.
Mehr lesenEine Regelung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in einem Grundstückskaufvertrag bestimmte die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Stadt "ein ihr zustehendes gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt". Der BGH beanstandet die Formulierung als unklar und sieht Amtspflichten des Notars verletzt.
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