Der Europäische Gerichtshof hat einen Beschluss über die Berechnung der Vorausbeiträge der Landesbank Baden-Württemberg zum Abwicklungsfonds für 2017 wegen unzureichender Begründung für nichtig erklärt. Obwohl er insoweit zu demselben Ergebnis gelangt sei wie das Gericht der Europäischen Union, habe er dessen Urteil unter anderem wegen unzutreffender Beurteilung des Umfangs der Begründungspflicht aufgehoben.
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