Abwicklungsfonds: Landesbank Baden-Württemberg gewinnt Verfahren vor EuGH

Der Europäische Gerichtshof hat einen Beschluss über die Berechnung der Vorausbeiträge der Landesbank Baden-Württemberg zum Abwicklungsfonds für 2017 wegen unzureichender Begründung für nichtig erklärt. Obwohl er insoweit zu demselben Ergebnis gelangt sei wie das Gericht der Europäischen Union, habe er dessen Urteil unter anderem wegen unzutreffender Beurteilung des Umfangs der Begründungspflicht aufgehoben.

Landesbank hielt Festsetzung für nicht nachvollziehbar

Der Einheitliche Abwicklungsfonds (SRF) soll verhindern, dass künftige Bankenkrisen vornehmlich zu Lasten des Steuerzahlers gehen. In den Fonds zahlen jährlich mehrere Tausend Finanzinstitute Beiträge ein, die durch die Abwicklungsbehörde SRB festgelegt werden. Die Landesbank Baden-Württemberg stritt gegen den Beitrag 2017, weil sie die Festsetzung nicht für nachvollziehbar hielt.

EuG hatte Beschluss bereits für nichtig erklärt

Bereits das EU-Gericht hatte der Bank Recht gegeben und den Beschluss für nichtig erklärt. Doch legte der SRB Rechtsmittel ein, so dass nun der EuGH abschließend entscheiden musste. Die Landesbank teilte nach der Erklärung des EuGH mit: «Der EuGH hat unsere Auffassung bestätigt, dass der Bescheid über die Bankenabgabe für die LBBW nicht hinreichend begründet war und daher aufzuheben war.» Die Bank gehe davon aus, dass sie einen neuen Bescheid erhalte.

EuGH, Urteil vom 15.07.2021 - C-584/20

Redaktion beck-aktuell, 16. Juli 2021.

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