Ein Urteilstenor ist unbestimmt, wenn die Anspruchsinhaber für Dritte nicht erkennbar sind. Das LG Lübeck verweigerte die Zwangsvollstreckung, weil "die Erbengemeinschaft" mangels Rechtsfähigkeit keine Ansprüche besitzen könne, und die einzelnen Erben nicht aufgeführt waren.
Mehr lesenEinmal falsch angekreuzt – und schon wird die Vollstreckungsreihenfolge unklar. In diesen Fällen muss der Gerichtsvollzieher nicht beim Gläubiger nachfragen, selbst wenn ein Streit um die Gebühren absehbar ist. Dem AG Reinbek zufolge kann der Beamte den Auftrag selbstständig auslegen.
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