Die italienischen Behörden nahmen einen von Rumänien per EU-Haftbefehl gesuchten Mann fest, weigerten sich aber, ihn an Rumänien zu übergeben, um die gegen ihn dort verhängte Haftstrafe in Italien zu vollstrecken. Laut EuGH geht das aber nicht ohne Zustimmung des den EU-Haftbefehl ausstellenden Staates.
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