Wer in einem Schreiben an eine Behörde (hier: das Finanzamt) den Holocaust leugnet, macht sich damit nicht der Volksverhetzung strafbar. Es fehlt an einem "Verbreiten" im Sinne des § 130 StGB, bestätigte der BGH ein vorangegangenes Urteil des LG München II.
Mehr lesenZweimal ist eine notorische Holocaustleugnerin bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Ein weiteres Verfahren endete mit einem Freispruch – weil die Äußerungen in einem Fax an das Finanzamt standen. Ob es dabei bleibt, prüft jetzt der BGH.
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