Das BVerfG hat Ende November der massenweisen Überwachung aller Domain-Name-System-Server-Anfragen vorläufig den Riegel vorgeschoben. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen Telekommunikationsdiensteanbieter hierzu nicht verpflichten. Die Hintergründe der Entscheidung erläutert Andreas Milch.
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