Polizeiliche Aufforderungen an Demonstranten auf einem Marktplatz sind öffentlich gesprochene Worte. Wenn ein Teilnehmer die Beamten dabei filmt, liegt darin laut VG Frankfurt deshalb keine Straftat.
Mehr lesenBei einem gesprochenen Text in einem Video muss auch die Gegendarstellung eingesprochen werden. Nach Ansicht des KG liegt keine gestaltungsidentische Darstellung vor, wenn an entsprechender Stelle Musik eingespielt und der Schriftzug "ENTFERNTES BILD" gezeigt wird.
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