Es bleibt dabei: Gegen den Vizepräsidenten des VG Gera wird es keinen Strafprozess wegen des Verdachts der Volksverhetzung geben. Seine abfällige Behauptung über Sinti und Roma erfülle nur den Tatbestand der Beleidigung, bestätigt das OLG Thüringen die Auslegung der Vorinstanz.
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