Das OVG Schleswig stuft behördliche Auskünfte auf Presseanfragen – anders als die herrschende Meinung – als Verwaltungsakte ein. Das hat verfahrensrechtliche Folgen: Nach der Ablehnung einer Auskunft muss vor einer Klage Widerspruch eingelegt werden und der Antragsgegner ändert sich.
Mehr lesenEine Polizeiprüfung in Sachsen wurde annulliert – die Fragen kursierten wohl vorher. Das OVG bemängelte, dass die sächsische Prüfungsordnung dies nicht vorsehe, doch das BVerwG erlaubte die Annullierung auf Basis der allgemeinen Regeln über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte.
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