Wer bei der Schadensregulierung angibt, es seien Neu- statt Gebrauchtteile in das verunfallte Kfz eingebaut worden, bekommt unter Umständen gar nichts erstattet. Das bekamen die Erben eines Land Rovers zu spüren, die sich eine entsprechende Erklärung der Erblasserin zurechnen lassen müssen.
