Mittwoch, 2.3.2022
Schadensersatz bei vertragswidrigem Gebrauch einer Tennishalle

Ein Tennisspieler, der im Spiel auf einem gemieteten Platz in der Halle eine Fensterscheibe zerbricht, muss die Scheibe grundsätzlich ersetzen. Der Bundesgerichtshof lässt nur dann eine Ausnahme zu, wenn der Spieler die Halle bei vertragsgemäßem Gebrauch beschädigt. Ob er hingegen die Regeln der International Tennis Federation befolgt hat oder nicht, finden die Karlsruher Richter unerheblich.

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