Dienstag, 13.9.2022
Erstattung der Kosten für Kopien bei inhaftiertem Mandanten

Wer als Strafverteidiger für seinen inhaftierten Mandanten die Ermittlungsakte einfach kopiert, muss damit rechnen, die Kosten dafür nicht erstattet zu bekommen. Der Ermittlungsrichter am BGH verlangt die Darlegung, zu welchem Zweck welche Aktenteile konkret für den Gefangenen ausgedruckt werden müssen. Ansonsten könne nicht beurteilt werden, ob die Kosten notwendig sind.

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