Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines jungen Mannes mit einer fortschreitenden Muskelerkrankung gegen die Ablehnung einer Kostenübernahme für das Arzneimittel Translarna als unzulässig verworfen. Die Beschwerde habe zentrale Anforderungen nicht erfüllt, insbesondere nach Wegfall der EU‑Zulassung.
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