Eine Bankkundin hatte in einem Betrugsfall gleich doppelt Pech. Da der Phishing-Link per SMS und nicht per E-Mail kam, durfte ihre Internet-Versicherung die Deckung verweigern. Auch unter "Pharming" ließ sich der Vorfall nicht fassen, sodass sie nach einem Beschluss des LG Bielefeld leer ausgeht.
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