Ein Verein, der sich gegen Abtreibung engagiert, darf sich weiter gegenüber einer gynäkologischen Praxis zusammenfinden, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Da der Verein lediglich gegen Abtreibung betet, sieht das VG Aachen die schwangeren Frauen keinem "Spießrutenlauf" ausgesetzt.
Mehr lesenDie Berliner Polizei hatte das Motto "From the river to the sea, you will get the hug you need" für eine Kundgebung untersagt. Das VG Berlin hält das Verbot für rechtswidrig. Es sieht keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Mehr lesenDie Entscheidung dieser Woche kam aus München, wo das Landgericht OpenAI verurteilte, weil ChatGPT Liedtexte von Herbert Grönemeyer und anderen abspeichere. Außerdem müssen sich Wirecard-Aktionäre in der Gläubigerreihe hinten anstellen und das BVerfG liefert frischen Examensstoff.
Mehr lesenDas Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein unentbehrliches und grundlegendes Gut, hat aber auch Grenzen. Das stellte das BVerfG klar und wies eine Beschwerde eines Teilnehmers an einer Sitzblockade zurück, durch die die Kundgebung von Abtreibungsgegnern massiv behindert worden war.
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