Der Veranstalter einer für Sonntag angezeigten pro-palästinensischen Versammlung darf die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" nicht verwenden - weder auf Deutsch noch in einer anderen Sprache. Das VG Münster hat den Eilantrag des Veranstalters gegen die Untersagung der Parole abgelehnt.
Mehr lesenDie Allgemeinverfügung der Stadt Köln, wonach an einer Versammlung im Stadtgebiet nicht mehr als 100 Personen teilnehmen dürfen, eine Maskenpflicht für alle teilnehmenden Personen mit Ausnahme der Redner gilt sowie Aufzüge verboten sind, ist rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit zwei Eilbeschlüssen entschieden. Die beiden Antragsteller haben für den 11.11.2020 verschiedene Kundgebungen und einen Aufzug in Köln angemeldet.
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