Mittwoch, 30.8.2023
Boarding verpasst: Reiseveranstalter muss bei überlanger Sicherheitskontrolle nicht zahlen
Zu spät am Gate, weil bei der Sicherheitskontrolle genau ein Schalter geöffnet war: Ein Ehepaar verpasste das Boarding. Den Reisepreis bekommen sie dennoch nicht zurück, so das AG München. Eine langsame Sicherheitskontrolle am Flughafen sei dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen - und außerdem hätten die beiden sich vordrängeln können.  Mehr lesen