Unter anderem wegen schwerer Rechtschreibfehler ließ das LG Berlin ein ärztliches Attest nicht gelten. Das KG zweifelte indes nicht an der Verhandlungsunfähigkeit einer Angeklagten. "Katastrophale Orthographie" begründe noch keine Zweifel an der Qualifikation des ausstellenden Arztes.
Mehr lesenBeihilfe zum Mord in über 3.300 Fällen – so lautete die Anklage gegen einen mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann. Doch jetzt hat das LG Hanau die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt: Der 99-Jährige sei aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht verhandlungsfähig.
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