Wer Beamtin oder Beamter werden will, muss sich zur Verfassung bekennen. Ein Vorstandsposten in einer gesichert verfassungsfeindlichen Gruppierung passt dazu so gar nicht, fand das VG Karlsruhe und bestätigte die Entlassung einer Rechtspflegeranwärterin.
Mehr lesenDiverse Schreiben einer pensionierten Polizeikommissarin strotzten nur so vor Verschwörungsmythen aus dem Reichsbürger-Milieu. Dass das nur eine einmalige Kurzschlussreaktion war, glaubte ihr Dienstherr nicht, und strich das Ruhegehalt. Zurecht, so das OVG Berlin-Brandenburg.
Mehr lesenDas Land Sachsen muss einen angehenden Juristen trotz seiner früheren Tätigkeit in rechtsextremen Organisationen in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen. Das entschied das OVG Bautzen, nachdem das VG Dresden die Einstellung noch verweigert hatte.
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