Das BVerwG hat entschieden, dass Behörden im Vollzug eines Vereinsverbots zwar Vermögen sichern dürfen, aber keine endgültige Entscheidung darüber treffen können, ob die Gegenstände tatsächlich dem Vereinsvermögen zuzurechnen sind. Diese Kompetenz liegt ausschließlich bei der Verbotsbehörde.
Mehr lesenDas Bundesinnenministerium hat den Verein "Muslim Interaktiv" verboten. Laut Ministerium richtet sich die Tätigkeit des massiv über die sozialen Medien agierenden Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Ermittlungen gegen weitere Vereine laufen.
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