Montag, 16.3.2026
Platform-to-Business-Verordnung: Erster Verein erhält Verbandsklagebefugnis

Die Bundesnetzagentur hat den Bundesverband Onlinehandel als ersten verbandsklagebefugten Verein nach der europäischen Platform-to-Business-Verordnung benannt. Er kann nun seine Mitglieder gerichtlich vertreten und Verbandsklagen innerhalb der EU erheben.

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