Die Ermittlungsakten zum Fall des Sexualstraftäters Epstein sollen nach dem Willen des US-Parlaments veröffentlicht werden. Dafür fehlt jetzt nur noch die Unterschrift eines Mannes.*
Mehr lesenSalmonellen an Drehspieß und Messer sowie ein wegen Salmonellenvergiftung vom Dienst ausgeschlossener Mitarbeiter, der dennoch im Imbiss arbeitet? Aufgrund der Beweislage hielt das VG Karlsruhe eine Online-Veröffentlichung der Verstöße für zulässig.
Mehr lesenMenschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern, nehmen meist neue Namen an: Der alte Name wird zum sogenannten Deadname. Ihn gegen den Willen der Transperson zu veröffentlichen, ist nicht erlaubt.
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