Eine Zahnärztin lässt sich mit dem AstraZeneca-Wirkstoff Vaxzevria impfen. Vier Tage später ist sie auf einem Ohr taub. Sie wittert einen Zusammenhang und fordert vom Pharmakonzern Auskunft und Schadensersatz. Vor dem BGH hat sie nun einen Teilerfolg erzielt.
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