Parteien, die während der letzten Wahlperiode im Landtag Baden-Württembergs nicht vertreten waren, brauchen bislang für ihre Wahlvorschläge Unterschriften von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises. Der Landesverfassungsgerichtshof hat diese Regelung mit Blick auf die Corona-Pandemie für verfassungswidrig erklärt und den Landtag aufgefordert, sie anzupassen. Sie verletze die betroffenen Kleinparteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit.
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