Ein kroatischer Studierender erhielt im Rahmen des Programms Erasmus+ eine Förderung für seinen Studienaufenthalt in Finnland. Gleichzeitig strich die kroatische Steuerverwaltung seiner Mutter die Erhöhung des Grundfreibetrags für ein unterhaltsberechtigtes Kind. Der EuGH schritt ein.
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