Montag, 16.11.2020
Getrennte Beurkundung: Notar darf Mehrkosten abrechnen

Ein Notar darf auch dann Wohnungskaufvertrag und Auflassung getrennt beurkunden, wenn er die Beteiligten nicht auf die damit verbundenen Mehrkosten hingewiesen hat. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.10.2020 entschieden.

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