Ein Manager, der nicht an einer Aktion beteiligt war, die zu einem Unfall geführt hat, muss auch nicht dafür haften: Die Mitarbeiter vor Ort hatten eigenmächtig den Plan geändert. Der BGH hob ein Urteil des Kammergerichts auf, weil es entscheidungserheblichen Vortrag nicht berücksichtigt hatte.
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