Die Unfallkasse Baden-Württemberg hatte 28 ihrer 35 Dienstwägen festen Mitarbeitern zugeordnet und diesen auch die private Nutzung der Kfz gestattet. Das Land als Aufsichtsbehörde hat dies per Bescheid untersagt; die Klage dagegen blieb erfolglos. Die Unfallkasse habe durch die Zurverfügungstellung personenbezogener Dienstwägen und die unwirtschaftliche Nutzung ihres Fahrzeugbestandes ihr Selbstverwaltungsrecht überschritten, stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar.
Mehr lesen