Der ärztliche Notfalldienst ist von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt nach einem Urteil des BFH auch, wenn ein Arzt den Dienst nur vertretungsweise gegen ein Entgelt übernimmt.
Mehr lesenEine Bordell-Betreiberin muss sich die sexuellen Dienstleistungen "ihrer" Sexarbeiterinnen umsatzsteuerlich zurechnen lassen, wenn sie im Internet Leistungsversprechen macht, meint der BFH. Das Argument, sie stelle nur Räume und Service zur Verfügung, zog nicht.
Mehr lesenSpeisen und Getränke unterliegen unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen. Was gilt dann für ein typisches Sparmenü aus Burger, Pommes und Getränk? Der BFH hat das Lieblingsmodell der Systemgastronomie jetzt zurechtgestutzt.
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