Donnerstag, 21.3.2024
Kombi-Ticket für Schwimmbad und Sauna: Kein ermäßigter Steuersatz

Das Angebot zur Nutzung eines Sportschwimmbads und einer daran angeschlossenen Sauna zu einem einheitlichen Preis unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz, der für den Betrieb von Schwimmbädern vorgesehen ist. Das FG Niedersachsen hat betont, dass eine untrennbare wirtschaftliche Leistung vorliege.

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