Freitag, 12.5.2023
Offenlegungspflicht multinationaler Unternehmen zu Ertragsteuerinformationen beschlossen

Mul­ti­na­tio­na­le um­satz­star­ke Un­ter­neh­men und Kon­zer­ne müs­sen künf­tig län­der­be­zo­gen Er­trag­steu­er­in­for­ma­tio­nen ver­öf­fent­li­chen. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen und damit die EU-Richt­li­nie 2021/2101 um­ge­setzt. Die Veröffentlichungspflicht gilt für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Davon gibt es in Deutschland Regierungsangaben zufolge etwa 500.

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