Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne müssen künftig länderbezogen Ertragsteuerinformationen veröffentlichen. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen und damit die EU-Richtlinie 2021/2101 umgesetzt. Die Veröffentlichungspflicht gilt für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Davon gibt es in Deutschland Regierungsangaben zufolge etwa 500.
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