Als ein Autofahrer mit fast zwei Promille das Parkhaus verlassen wollte, sperrte eine Mitarbeiterin die Schranke. Vor Gericht argumentierte er, dass das keine Trunkenheit "im Verkehr" gewesen sein könne, da man ihn auf Privatgelände eingesperrt habe. Das BayObLG folgte dieser Spitzfindigkeit nicht.
Mehr lesenEin Jäger fährt betrunken Auto. Mit im Gepäck: seine Jagdwaffe. Das kostet ihn jetzt seinen Jagdschein und schließt seine Neuerteilung aus. Dass die mitgeführte Waffe möglicherweise nicht geladen war, hielt das VG Münster für irrelevant.
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