Eine Beamtin, die eine Affäre mit einem Pfarrer einging, kann von ihrem Mann keinen Trennungsunterhalt verlangen. Zum Verhängnis wurde der Frau ein Liebesbrief des Geistlichen, den das Gericht als verwertbar einstufte.
Mehr lesenNach einer Trennung hat die unterhaltsberechtigte Person einen Anspruch auf Fortführung des ehelichen Lebensstandards. Für die Ermittlung des Wohnbedarfs sind laut Bundesgerichtshof die Kosten zugrunde zu legen, die für die Anmietung einer in Ausstattung der Ehewohnung entsprechenden Unterkunft in angemessener Größe anfallen würden.
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