Ein Brautpaar musste seinen Wunsch, mit Eltern und Trauzeugen im Standesamt zu heiraten, aufgeben. Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte die Praxis der Gemeinde Rellingen, zu Eheschließungen im November 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nur noch den für die Eheschließung gesetzlich notwendigen Personenkreis zuzulassen. Das Hausrecht der Gemeinden decke dieses Vorgehen.
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