Wer regelmäßig Sport treibt, soll mit Rabatten auf den Versicherungsbeitrag belohnt werden. So sieht es ein Tarif der Generali-Tochter Dialog vor. Der BGH sieht Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung: Zwei Klauseln des Tarifs hielten einer Inhaltskontrolle nicht stand.
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