Meta muss der Deutschen Telekom für die Inanspruchnahme von Datentransportleistungen 20 Millionen Euro zahlen – trotz Kündigung der zugrunde liegenden Vereinbarungen. Denn – so das LG Köln – Meta habe auch fortan die Infrastruktur der Telekom für ihren Datentransfer benutzt.
Mehr lesen