52.000 Abonnenten, massenhafte Drohanrufe – und trotzdem keine kriminelle Vereinigung: Der BGH zog bei Telegram-Kanälen eine klare Linie. Ein bloßes "Mitlesen und Mitmachen" reichte dafür nicht.
Mehr lesenDas Bundesjustizamt wollte die Betreiber des Messengerdienstes abstrafen, weil diese nicht genug gegen Hasskriminalität unternähmen. Doch die Behörde schrieb an den falschen Adressaten.
Mehr lesenDas Bundesamt für Justiz (BfJ) hat Bußgelder in Millionenhöhe gegen den Messengerdienst Telegram wegen Verstößen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen. Die beiden Bescheide gegen das Unternehmen Telegram FZ-LLC summieren sich auf 5,125 Millionen Euro, teilte das Bundesamt am Montag in Bonn mit.
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