Nach Ansicht der EU-Kommission gewährte Luxemburg Amazon durch Steuervorbescheide unzulässige staatliche Beihilfen. Ihr Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG, das zugunsten von Amazon entschieden hatte, scheiterte nun beim EuGH: Die Kommission habe eine unzulässige Beihilfe nicht nachgewiesen.
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