Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass eine kleine Tätowierung hinter dem Ohr bei der Einstellung zur Polizei nicht pauschal verboten werden darf. Die Untersagung sei im vorliegenden Fall unverhältnismäßig.
Mehr lesenAus Rachemotiven tätowierte ein Mann einem anderen das Wort "FUCK" über die Augenbraue. Wo das Landgericht zunächst nur eine gefährliche Körperverletzung annahm, urteilte der BGH nun eine schwere Körperverletzung aus. Der Mann sei dauerhaft entstellt und stigmatisiert.
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