Stehen Diskokugeln und DJs für den Betrachter im Vordergrund, handelt es sich bei einer "Tanzdemonstration" trotz politischer Forderungen nicht um eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung. In einem Eilverfahren stufte das VG Aachen die "KRACH Parade" als gemischte Veranstaltung ein, bei der der Party-Aspekt allerdings deutlich überwiege.
Mehr lesenEine Feier mit bis zu 250 Gästen in einem Restaurant auf der Reeperbahn verstößt gegen die in Hamburg geltenden Corona-Regeln. Mit Beschluss vom 20.08.2021 hat das Verwaltungsgericht Hamburg deshalb einen Eilantrag abgelehnt, der darauf gerichtet war, die Veranstaltung zu erlauben. Die coronabedingten Vorgaben seien nach Prüfung des Gerichts trotz der erheblichen Auswirkungen auf die Veranstaltungsbranche nicht zu beanstanden und verhältnismäßig.
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